Verletzung der Kinderrechte in isolierten Glaubensgemeinschaften

 

Vor einigen Jahren wandten sich junge Erwachsene, die aus der Sekte “Kinder Gottes”(jetzt umbenannt in “Die Familie”) ausgestiegen waren, an die norwegische Organisation „Redd Barna“ [1] (Rettet die Kinder). Sie hatten weder Geld noch Wohnung und hatten niemals eine Schule besucht. Sie hatten sich vorher an mehrere Wohlfahrtseinrichtungen gewandt, aber dort hatte man ihnen nicht geglaubt, da es in der Öffentlichkeit wenig Kenntnis über solche Gruppen gab. „Redd Barna“, auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen spezialisiert, nahm die Berichte dieser Aussteiger jedoch ernst und startete mit staatlicher Unterstützung ein Programm, genannt das GO-ON-Projekt [2], um diese jungen Leute wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Bald wandten sich an „Redd Barna“ auch Aussteiger aus anderen Gruppen, die Ähnliches erlebt hatten, und schließlich stand „Redd Barna“ mit etwa 100 Personen in dieser Angelegenheit in Kontakt. Die Experten von „Redd Barna“ stellen sehr schnell fest, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in diesen „isolierten Glaubensgemeinschaften“ erheblich verletzt wurden. Im Oktober 2005 wurde ein abschließender Bericht über das GO-ON-Projekt mit dem Titel „Ungeachtet des Glaubens“ veröffentlicht, in dem, ohne auf die Ideologien dieser Gruppen näher einzugehen, die Verletzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in diesen Gruppen beschrieben wurden. [3]

            Laut diesem Bericht bezogen sich die hauptsächlichen Verletzungen der Konvention der Vereinten Nationen über die Kinderrechte [4] in isolierten Glaubensgemeinschaften auf:

 

 

In isolierten Glaubensgemeinschaften darf oft nur eine einzige Meinung ausgedrückt werden – die korporative Ansicht der Gruppe, welche die „einzige Wahrheit“ darstellt. Nur die Gruppe besitzt diese Wahrheit, während alle Menschen außerhalb der Gruppe im Irrtum befangen sind. Die Ideologie der Gruppe betrifft nicht nur allgemeine Grundsätze, sondern oft die kleinsten Details des täglichen Lebens: Kleidung, Nahrung, was man lesen, sehen und hören darf, mit wem man sprechen darf und natürlich wen man heiraten darf. Die Kreativität des Individuums und seine Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen, können sich nicht normal entwickeln. Dies kann verhängnisvolle Folgen haben, wenn das Individuum vorübergehend oder ständig – nach dem Ausstieg aus der Gruppe - alleingelassen wird und den „Schutz“ der Gruppe verliert. Das wird dann dazu benützt, zu zeigen, wie gefährlich es sei, die Gruppe zu verlassen.

            Auch das Recht, Information zu suchen, zu erhalten und mitzuteilen, wird in solchen Glaubensgemeinschaften oft mit dem Argument unterdrückt: „Wir müssen uns vom Schmutz der Welt rein halten“. Dadurch kann der Einzelne nicht die Fähigkeit entwickeln, selbst zu urteilen und seine eigene Meinung zu bilden.

            Bevor 1945 der Krieg zu Ende war und die Naziherrschaft zusammenbrach, musste ich als 13-Jähriger noch an den Veranstaltungen der „Pimpfe“ teilnehmen, um nicht den Verdacht der Behörden auf meine Familie zu lenken. Dort lernten wir: 1.) Das Denken überlassen wir den Pferden, denn die haben die größeren Köpfe; 2.) Wir sind die Elite der Welt und alle anderen sind minderwertig; 3.) Jene, die uns kritisieren, sind unsere Feinde, die wir vernichten müssen. Es war auch verboten, „feindliches“ Radio zu hören und „feindliche“ Literatur zu lesen. In vielen isolierten Glaubensgemeinschaften gelten dieselben Grundsätze.

 

            Für ein bestimmtes Lebensalter mag die Struktur der isolierten Glaubensgemeinschaft ein positives Gefühl erzeugen: besser zu sein als alle anderen und zur Elite der Welt zu gehören. Aber dieses Gefühl ist kindisch und unrealistisch und es kann nur dadurch aufrechterhalten werden, dass man die jungen Leute an der Reife hindert, in einer falschen Auslegung des Bibelworts: „Wenn ihr nicht umkehrt und wie die Kinder werdet, könnt ihr nicht in das Himmelreich kommen“.[5] Ganz im Gegenteil ermahnt uns die Bibel, als Erwachsene zu denken. [6]

            Der durch die Leiter ausgeübte Druck erzeugt ein Gefühl der Furcht und Schuld und eine feindliche Einstellung gegenüber allen außerhalb der Gruppe. Die Gruppe und ihre Ideologie werden verherrlicht, während alles andere angeschwärzt wird. Dies kann zu sozialen Konflikten und sogar zu Kriegen führen, und außerdem zur Zerstörung von Familien, wenn nicht jedes Familienmitglied zur Gruppe gehört oder sogar wenn Familienmitglieder mit verschiedener Intensität an den Aktivitäten der Gruppe teilnehmen.

            Religionsfreiheit bedeutet die Freiheit eines Individuums zu glauben, aber es schließt auch die Freiheit mit ein, den Glauben zu wechseln oder überhaupt nicht zu glauben. Sie bedeutet nicht die „Freiheit“ eines korporativen Glaubens, der durch starken psychologischen Druck vonseiten der Leitung aufrechterhalten wird. Und die Religionsfreiheit wird auch durch andere Freiheiten begrenzt – siehe Empfehlung 1804 des Europarats vom 29. Juni 2007. [7]

 

 

In vielen isolierten Glaubensgemeinschaften werden bereits kleine Kinder dazu verpflichtet, an der Missionsarbeit ihrer Eltern teilzunehmen. Das soll sie davon abhalten, ihren eigenen Vorstellungen zu folgen und kreativ zu sein.

Wir wissen, dass die Familie das Fundament der Gesellschaft ist und daher in den meisten zivilisierten Staaten gesetzlichen Schutz genießt. Einige isolierte Glaubensgruppen untergraben dieses Fundament, indem sie behaupten, die Kinder gehörten nicht zu ihren biologischen Eltern, sondern zur „Mutter“ oder zum “Vater“ oder zur „Wahren Familie“.

 

·        Die Kinderkonvention enthält auch Bestimmungen, welche das Recht des Kindes auf Gesundheit, Behandlung und Schutz vor Übergriffen sichern sollen. Die wichtigsten Artikel in diesem Zusammenhang sind Artikel 19, der das Recht von Kindern und Jugendlichen behandelt, vor physischen und psychischen Übergriffen beschützt zu werden, und Artikel 24, der das Recht auf Gesundheit festlegt – darunter Angebote bezüglich der Behandlung von Krankheit

 

In einigen isolierten Glaubensgemeinschaften wird die körperliche Bestrafung von Kindern und Jugendlichen (und möglicherweise auch von erwachsenen Frauen!) für Gottes Gebot gehalten, auch wenn sie es nicht mehr öffentlich zugeben, seitdem es in den meisten zivilisierten Staaten verboten ist.

            Es wird oft unterschätzt, wie negative der Einfluss von mentaler Gewalt sein kann. Kinder und Jugendliche, die in einem solchen Umfeld aufwachsen, mögen später zu denselben Übergriffen neigen, denen sie zuvor ausgesetzt waren.

            Es ist auch bekannt, dass die Vorfälle sexuellen Missbrauchs in solchen isolierten Glaubensgemeinschaften mitunter zahlreich sind. Das gilt jedoch auch für Kirchen, die nicht generell als Sekten bezeichnet werden können.

            Manche Gruppen verbieten traditionelle medizinische Behandlung völlig. Sie behaupten, Krankheit sei auf einen Mangel an Glauben zurückzuführen, und empfehlen „Geistheilung“ oder andere „alternativen Medizinen“. Die Ablehnung der Bluttransfusion durch die Zeugen Jehovas ist bekannt.

 

 

Isolierte Glaubensgemeinschaften halten ihre Kinder oft von öffentlichen Schulen fern und unterrichten sie in privaten Glaubensschulen oder im häuslichen Unterricht. Der norwegische Bericht sagt darüber:

 

„Die Schule ist der Ort, wo die Jugendlichen einander treffen und viel Zeit zubringen. Die

Schule vertritt oft eine andere Kultur und gibt andere Impulse als jene, die sie daheim und

in der Gemeinde erleben. Das kann zu einem starken Erlebnis des Andersseins führen, das

kann aber auch zur Entwicklung von Selbständigkeit führen und ihnen bewusst machen, dass sie sich entscheiden können. Kinder und Jugendliche, welche Gemeinden mit eigenen

Schulen angehören, bekommen nicht die gleichen Impulse. Unter den Aussteigern gibt es

daher eine große Skepsis bezüglich einer Entwicklung, die in Richtung von mehr

Privatschulen verläuft, welche an die Gemeinden gebunden sind. Und sie schlagen vor, dass im Gesellschaftsfachunterricht Lehrer von außerhalb obligat sein sollten. Auf diese Weise wäre es abgesichert, dass man über die Gesellschaft ringsum lernt.“

 

Auch wenn Kinder aus isolierten Glaubensgemeinschaften öffentliche Schulen besuchen, wird ihnen oft von ihren Eltern nicht erlaubt, an bestimmten Aktivitäten wie Schulausflügen und Festen teilzunehmen. Die macht sie zu Außenseitern und fördert die „Wir – sie“-Mentalität, die entweder zu einem Minderwertigkeitsgefühl oder zu seinem Gegenteil, nämlich einem Überlegenheitsgefühl führt, indem ihnen eingeredet wird, alle anderen Kinder seien „ohnehin für immer verloren“.

 

 

Der norwegische Bericht sagt:

 

“Viele Eltern bringen große Teile der Freizeit in der Gemeinde zu. Das kann praktische Arbeit, Geldsammeln, Missionierung oder Organisation des Betriebs sein. Dienst in der Gemeinde ist Dienst für Gott. Die Kinder werden von klein auf zur Arbeit mitgenommen. Auf diese Weise bleibt für viele wenig Zeit übrig - Zeit, welche die Kinder für sich selbst zu Spiel, Freizeitbeschäftigung und Ruhe verwenden können.”

 

Diese Rechte werden in isolierten Glaubensgemeinschaften mitunter schwerstens verletzt, hauptsächlich um das Denken des Individuums mit der Gruppenideologie gleichzuschalten, um „schlechten“ Einfluss von draußen fern zu halten, um die Entwicklung der Kreativität zu verhindern und die Gefühle von Furcht und Schuld aufrecht zu erhalten, die man für die Solidarität der Gruppe als wichtig betrachtet. Menschen, die solche Gruppen verlassen, haben oft ernste Probleme, sich in die normale Gesellschaft einzugliedern. Auch physische Gewalt wird in solchen Gruppen bisweilen angewandt, um Gehorsam zu erzwingen.

            Im norwegischen Bericht werden die relevanten Gruppen nicht namentlich genannt, aber aus dem Inhalt kann man leicht schließen, dass es sich vorrangig um die „Kinder Gottes“ (jetzt „Die Familie“), die Zeugen Jehovas, die „Glaubensbewegung“ („Wort des Lebens“) und die „Smiths Freunde“ handelt. Aber auch viele andere Gruppen zeigen ebensolche Tendenzen.

            Diese von Redd Barna durchgeführte Untersuchung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie nicht auf ideologischen Vorurteilen beruht, sondern ausschließlich auf der Konvention der Vereinten Nationen über die Kinderrechte, und weil sie, wie der Titel sagt, „Ungeachtet des Glaubens“ erfolgte.

 

Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, endgültig gebilligt durch das Europäische Parlament am 29. November 2007, bekräftigt, dass die Europäische Union, in der wir leben, die unteilbaren und universalen Werte der menschlichen Würde (Kapitel I), der Freiheit (Kapitel II), der Gleichheit (Kapitel III) und der Solidarität (Kapitel 4) vertritt.

 

In dieser Charta beziehen sich die folgenden Artikel auf die Rechte der Kinder:

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

 (1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

 

Viele Beispiele illustrieren die Tatsache, dass die Rechte von Kindern, deren Eltern einer Sekte angehören und selbst in einer infantilen Beziehung zu einem Guru verharren, durch moderne Sekten bezüglich aller drei Aspekte des Artikel 24 verhöhnt werden.

 

Artikel 32

Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz

Kinderarbeit ist verboten. Unbeschadet günstigerer Vorschriften für Jugendliche und abgesehen von begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Zur Arbeit zugelassene Jugendliche müssen ihrem Alter angepasste Arbeitsbedingungen erhalten und vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor jeder Arbeit geschützt werden, die ihre Sicherheit, ihre Gesundheit, ihre körperliche, geistige, sittliche oder soziale Entwicklung beeinträchtigen oder ihre Erziehung gefährden könnte.

 

Kinder, die in einer Anzahl von Sekten nicht als Kinder im üblichen Sinn des Wortes betrachtet werden, erfreuen sich nicht des Schutzes, den die Zivilgesellschaft für sie errichtet hat, sondern werden häufig Opfer aller Art von Ausbeutung, darunter auch physischer Art.

 

Es gibt andere Artikel dieser Charta, die nicht ausdrücklich auf Kinder bezogen sind, die aber Rechte und Freiheiten wie jene der Konvention der Vereinten Nationen über die Kinderrechte betreffen:

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

 

Artikel 7

Achtung des Privat- und Familienlebens

 

Artikel 10

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

 

Artikel 11

Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

 

Artikel 14

Recht auf Bildung

 

Artikel 21

Nichtdiskriminierung

 

Artikel 22

Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen

 

Artikel 23

Gleichheit von Frauen und Männern

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

* * *

Schlussfolgerung:

 

Es ist offensichtlich, dass die internationalen Chartas in erster Linie für die staatlichen Behörden verpflichtend sind. Aber wie in Artikel 24 ausgedrückt, „betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen“, gelten sie auch für die Gesellschaft als ganze. Daher sollte kein Staat irgendeine Bewegung anerkennen oder unterstützen, die diesen Regeln nicht folgt.[8] Die Staaten sollten diese Chartas auch in ihre nationale Gesetzgebung integrieren.

 

Unter diesen Umständen können wir weitere fruchtlose Diskussionen über die “Diskriminierung“ oder sogar „Verfolgung“ religiöser Minderheiten vermeiden. Wir sollten den internationalen und europäischen Institutionen dankbar sein, dass sie, ohne religiöse Minderheiten anzugreifen, die Bemühungen um Beachtung der Rechte von Kindern und Jugendlichen unterstützen.

 

Friedrich Griess



[5] Mt 18, 3

[6] 1 Kor 14, 20: Seid doch nicht Kinder an Einsicht, Brüder! Seid Unmündige an Bosheit, an Einsicht aber seid reife Menschen!

[7] http://assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta07/EREC1804.htm , besonders mit den folgenden Artikeln (in meiner Übersetzung):

16. Die Religionsfreiheit ist geschützt durch Artikel 9 der Europäischen Konvention über Menschenrechte und Artikel 18 der Universellen Erklärungen über Menschenrechte. Diese Freiheit ist jedoch nicht unbegrenzt: eine Religion, deren Lehre oder Praxis gegen andere fundamentale Rechte verstößt wäre nicht akzeptabel. Auf jeden Fall sind die Beschränkungen, die einer solchen Freiheit auferlegt werden können, "durch die Gesetze vorgeschrieben und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer" (Artikel 9.2 der Konvention). 

17. Staaten sollen auch nicht die Verbreitung religiöser Grundsätze erlauben, die, wenn in die Praxis umgesetzt, Menschenrechte verletzen würden. Bestehen in dieser Beziehung Zweifel, dann müssen die Staaten die religiösen Leiter veranlassen, zugunsten des Vorrangs der Menschenrechte, wie er in der Europäischen Konvention über Menschenrechte dargestellt wird, vor jedem religiösen Grundsatz einen unzweideutigen Standpunkt einzunehmen.

[8] Hier sei nochmals auf die Empfehlung 1804 des Europarats vom 29. Juni 2007 verwiesen, siehe Fußnote 7.